Brauche ich eine Baubewilligung für die Wärmepumpe?

Das hängt vom Standort, der gewählten Technik und den lokalen Bauvorschriften ab. In vielen Fällen genügt eine einfache Meldung oder Ausnahmebewilligung. Bei Aussenaufstellungen (z. B. Luft/Wasser-Wärmepumpen im Garten) ist häufig ein vereinfachtes Baugesuch nötig. Erdsondenanlagen erfordern eine kantonale Bohrbewilligung. Wir klären alle behördlichen Anforderungen im Vorfeld für Sie ab und übernehmen – wenn gewünscht – auch die gesamte Einreichung der Unterlagen.

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